Förderleitlinien
Engagement für unsere Region – gemeinsam Zukunft gestalten
Als Sparkasse tragen wir Verantwortung für das Gemeinwohl in unserer Region. Mit unserer Förderung unterstützen wir Initiativen, die das Miteinander stärken, Teilhabe ermöglichen und eine lebenswerte Zukunft gestalten.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die:
- gesellschaftliches Engagement fördern,
- demokratische Werte und bürgerschaftliches Miteinander stärken,
- kulturelle Vielfalt sichtbar machen,
- Bildungs- und Entwicklungschancen verbessern,
- den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen oder
- die Lebensqualität in Stadt und Land nachhaltig steigern.
So möchten wir gemeinsam mit engagierten Menschen und Organisationen dazu beitragen, unsere Heimat lebendig, offen und zukunftsfähig zu gestalten.
Fördervoraussetzungen
Gern unterstützen wir Ihre Vorhaben, die den nachfolgenden Kriterien entsprechen:
- Das Projekt findet im Geschäftsgebiet der Ostsächsischen Sparkasse Dresden statt bzw. der Antragsteller führt hier seinen offiziellen Sitz. Das Geschäftsgebiet umfasst die Landeshauptstadt Dresden, den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie den nördlichen und westlichen Teil des Landkreises Bautzen.
- Der Projektträger ist gemeinnützig und kann dies durch einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt belegen.
- Der Projektträger hat seine Bankverbindung bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.
- Die Sparkasse legt Wert auf nachhaltige Projekte oder Anschaffungen, die den Verein bzw. Projektträger langfristig bei seiner Arbeit unterstützen oder ihn weiterentwickeln.
- Die Ostsächsische Sparkasse Dresden fördert möglichst vielfältig und zahlreich. Die Fördersummen liegen in der Regel zwischen 500 und 5.000 Euro. Projekte mit einem höheren Förderbedarf können in begründeten Einzelfällen entschieden werden und sollten mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf beantragt werden – ggf. bereits im vorherigen Antragszeitraum.
- Die Sparkasse unterstützt Ideen und Projekte von Vereinen sehr gern. Vom Verein wird ein angemessener Eigenanteil erwartet. Dieser kann sowohl aus Eigenmitteln als auch aus Eigenleistungen bestehen und sich von Projekt zu Projekt unterscheiden. Dieser sollte mindestens 20 Prozent der gesamten Projektsumme betragen. Im Finanzplan zum Antrag können die Eigenmittel mit abgebildet werden.
- Der Sparkasse ist wichtig, dass die Projektträger selbst über die Möglichkeiten berichten, welche die Förderung für sie eröffnet. Entsprechend werden bereits im Antrag Vorschläge erwartet, wie die Förderung öffentlichkeitswirksam umgesetzt werden kann.
- Kleingartenvereine können Förderungen für Umweltbildungs-, Naturschutz- und Renaturierungsprojekte erhalten, wenn sie der Allgemeinheit dienen und öffentlich zugänglich sind.
- Künstler und Künstlerkollektive können durch die Dresdner Stiftung für Kunst & Kultur der Ostsächsischen Sparkasse Dresden gefördert werden. Die Antragstellung ist hier zum 30.03. des Jahres erforderlich.
- Für Projekte von Kindertageseinrichtungen, sowie Senioren- und Pflegeheimen steht unsere Crowdfunding-Plattform 99 Funken zur Verfügung.
- Angebote für Schulen finden Sie im Bereich Bildung.
Antragsfristen
- 30.03. für Projekte, die ab dem 1. Juli des gleichen Jahres beginnen
- 30.09. für Projekte, die ab dem 1. Januar des folgenden Jahres beginnen
Je Antragsperiode kann ein Projektträger maximal ein Projekt vorlegen. Vereinsprojekte können nur in Abstimmung mit dem Vereinsvorstand oder dem Vereinsgeschäftsführer beantragt werden.
Wen wir nicht fördern
- Projekte mit religiös-missionarischem Charakter
- Projekte, die parteipolitische Zwecke verfolgen
- regelmäßige Ortsfeste
- jährlich stattfindende Feierlichkeiten
- Einzelpersonen und Unternehmen
- wiederkehrende und feste Personalkosten des Projektträgers
- Bewirtschaftungskosten
- verspätet eingegangene Förderanfragen erhalten eine Absage
Ein Anspruch auf eine Förderung durch die Ostsächsische Sparkasse Dresden besteht nicht. Es erfolgt eine Einzelfallentscheidung zu jedem Projektantrag. Rund 1.000 Projektträger erhalten jedes Jahr eine Förderung durch die Sparkasse. Aufgrund hoher Antragszahlen erfolgt eine Auswahl von zu fördernden Projekten.
Crowdfunding auf der Plattform 99 Funken
Ein Crowdfunding ist auch für Projekte möglich, die gemeinwohlorientierten Charakter haben. Sie können von Privatpersonen initiiert werden. Es muss keine Gemeinnützigkeit im steuerlichen Sinne bestehen. Crowdfunding-Projekte können ganzjährig angelegt werden.

